Geförderte Kurskosten für MitarbeiterInnen in Kurzarbeit
Unternehmen können Weiterbildungen und berufsbezogene Schulungen für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kurzarbeit ab sofort fördern lassen! Die Höhe der Förderung beträgt 60% der anrechenbaren Kurskosten! 40% der Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Auf dem jeweiligen Firmen eAMS-Konto steht ein Formular zur Verfügung, mit dem geförderte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden können. Am besten sprechen Sie direkt mit Ihrem AMS-Ansprechpartner über die “Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit”. Die Aktion läuft bis zum 31.03.2021.
Hier der LINK zu den entsprechenden AMS-Infos: https://bit.ly/2LnXyER
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