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Diese Prüfung ist für Personen relevant, die bereits zur schriftlichen Buchhalterprüfung gemäß §18 (2) BiBuG angetreten sind und diesen Prüfungsteil nicht bestanden haben. Sie haben bei uns die Möglichkeit diesen Prüfungsteil zu wiederholen.
Unsere schriftliche Fachprüfung für Buchhalter/innen ist die b*fin02-Prüfung der Betriebswirtschaftlichen Gesellschaft, kurz „bewig“. Diese Prüfung ist von der Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt – es erfolgt eine reibungslose Prüfungsbefreiung nach § 13 Abs. (1) BiBuG 2014
Es handelt sich dabei um eine Multiple-Choice-Prüfung, die in unserem Haus am Computer abgelegt wird. Sie entspricht exakt den Vorgaben des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BiBuG).
Wir bieten diese Prüfung 1x pro Monat an. Hier finden Sie Ihre Prüfungstermine: https://www.wirtschaftsberufe.at/termine-prüfungen
Diese Prüfung garantiert Ihnen:
– Unabhängigkeit von Ihrem Ausbildungsweg
– größtmögliche Objektivität durch Computerauswertung
– sofortige Anzeige Ihres Prüfungserfolges
– Anerkennung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde der WKO Österreich.
Diese Prüfung umfasst den Teil 3 von 5 der schriftliche Fachprüfung Buchhalter gemäß §18 (2) BiBuG:
Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, Aktivierungspflichten, selbsterstellte Anlagen, Regelungen für Kraftfahrzeuge, Fremdwährungsverbuchung, Kreditverluste, Gewährleistung und Schadenersatz, Vertragsstrafen, Rechnungsabgrenzungen, Filialbuchhaltung, Kommissionsgeschäfte, Handelsvertretung, Verbuchung von Aufnahme und Tilgung langfristigen Kapitals, Leasinggeschäfte, Verbuchung von Privatentnahmen und -einlagen
Detaillierte Ausführungen zu den Prüfungsinhalten entnehmen Sie bitte der Themenkonkretisierung der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
60 Minuten
Wir bieten diese Prüfung 1x pro Monat an. Hier finden Sie Ihre Prüfungstermine: https://www.wirtschaftsberufe.at/termine-prüfungen
Anmeldeschluss jeweils 1 Woche vor Prüfungstermin.
WICHTIG: Bitte geben Sie bei der Bestellung den gewählten Termin im Feld “Bestellnotizen” an!
Zentrale Lage in Wien; die detaillierte Adresse wird gesondert bekanntgegeben.