Schenkungen sind unter bestimmten Umständen dem Finanzamt zu melden. Dies regelt das Schenkungsmeldegesetz 2008. Eine Anzeigepflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn es sich um Schenkungen unter Lebenden handelt. Eine Schenkung auf den Todesfall, also die Übertragung einer Sache beim Ableben des Schenkenden, ist davon nicht betroffen.
Seit 01.01.2024 gibt es in Österreich eine neue Gesellschaftsform: die flexible Kapitalgesellschaft. Gleich zwei Abkürzungen sind für diese Rechtsform zulässig; die deutsche Version „FlexKapG“ – was aufgrund des G‘s am Ende zugegebenermaßen schwer auszusprechen ist – und „FlexCo“, in Anlehnung an die englische Bezeichnung „flexible company“.
Die Bildungskarenz in Österreich sichert Sie, bei der Entscheidung eine Aus- oder Weiterbildung zu machen, im wirtschaftlichen Bereich ab. Es ist die perfekte Möglichkeit, sich in dieser beruflichen Auszeit fundiert zur Buchhalterin, Personalverrechnerin oder Bilanzbuchhalterin mit Diplom weiterzubilden.
Tipps zur Datensicherung! Bei der Gründung eines Unternehmens im Bereich Buchhaltung und Personalverrechnung ist neben Fachwissen und Organisationstalent auch eine solide Datensicherungsstrategie wichtig.
Im aktuellen Journal 91/2022 des Bundesverbandes für Bilanzbuchhalter ist ein Artikel über das Zentrum für Wirtschaftsberufe erschienen. Eine Teilnehmerin unserer