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Gesetzliche Regelung über höhere berufliche Bildung

Gesetzliche Regelung über höhere berufliche Bildung

Qualifikationen sind für die berufliche Entwicklung von größter Wichtigkeit. Dies gilt um so mehr, wenn es um die Nachweisbarkeit und Anrechenbarkeit nationaler Abschlüsse aus unterschiedlichsten Bildungsbereichen im europäischen Raum geht.

Um die Vielzahl an Bildungsabschlüssen besser kategorisieren zu können, wurde 2016 der „Nationale Qualifikationsrahmen“ geschaffen, der mit dem NQR-Gesetz am 15.03.2016 in Kraft getreten ist. Er regelt in Anlehnung an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) die Zuordnung österreichischer Qualifikationen auf acht Niveaustufen.

Ziele des NQR sind:

  • Förderung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich und Europa
  • Förderung des lebensbegleitenden Lernens, welches formales, nicht-formales und informelles Lernen umfasst

Aus dem NQR lassen sich aber keine regulatorischen Maßnahmen oder Berechtigungen ableiten. Er soll in seiner Endausbaustufe vielmehr alle in Österreich erwerbbaren Qualifikationen umfassend darstellen und dient ausschließlich der Information und der Transparenz.

Es soll nicht nur allgemeine oder akademische Bildung (Schulen, Fachhochschulen, Universitäten und dergleichen) im NQR berücksichtigt werden, sondern ebenso berufliche Bildung.

Niveau Beschreibung Beispiele
NQR 1 grundlegendes Allgemeinwissen
NQR 2 grundlegendes Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich
NQR 3 Kenntnisse von Fakten, Grundsätzen, Verfahren und allgemeinen Begriffen in einem Arbeits- oder Lernbereich
NQR 4 breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Lehre, berufsbildende mittlere Schulen, Fachschulen
NQR 5 umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Berufsbildende höhere Schulen (HAK, HTL, etc.) Berufsbildende höhere Schulen (HAK, HTL, etc.)
NQR 6 fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen Bachelorstudien, Ingenieursqualifikation, Meisterprüfung
NQR 7 hoch spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich anknüpft, als Grundlage für innovative Denkansätze und/oder Forschung
kritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen Master- bzw. Diplomstudien
Master- bzw. Diplomstudien
NQR 8 Spitzenkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen Doktorats- und PhD-Studien

Es gibt es sehr viele Ausbildungen und Abschlüsse, die dem NQR noch nicht zugeordnet sind. Dies gilt besonders für die ersten drei Niveaus, wo noch viel praktische Umsetzung zu leisten ist. Überraschenderweise gibt es bis dato aber auch noch keine Zuordnung für AHS-Reifeprüfungen und Berufsreifeprüfungen oder für Abschlüsse von Mittelschulen und Polytechnische Schulen.

Am 01.05.2024 ist das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (kurz HBB-Gesetz) in Kraft getreten. Ziel ist es, neben den akademischen Aus- und Weiterbildungsabschlüssen auch berufspraktische Abschlüsse zu ermöglichen. Da bereits im Titel des Gesetzes von höherer Bildung die Rede ist, richtet sich dieses ausschließlich an die NQR-Niveaus 5 bis 7.

Das Gesetz verfolgt mehrere Zielsetzungen:

  • Stärkung der beruflichen Weiterbildung
  • Eindämmung des Fachkräftemangels
  • Ausweitung des erfolgreichen Systems der dualen Ausbildung (wie bisher bei der Lehre praktiziert)
  • Attraktivierung der Lehre
  • Ermöglichung des Erwerbs höherer beruflicher Bildungsabschlüsse
  • Explizite Berücksichtigung von Klimaschutz, Nachhaltigkeit sowie technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen

Für die höheren beruflichen Qualifizierungen sind spezifische Abschlussbezeichnungen – sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache – definiert:

Qualifikationen, die dem Niveau NQR 5 zuzuordnen sind, werden als „Höhere Berufsqualifikation“ („HBQ“) oder „Extended Professional Qualification“ bezeichnet.

Qualifikationen des Niveaus NQR 6 schließen mit einem „Fachdiplom“ („FD“) oder „Professional Certificate“ ab.

Und für Qualifikationen, die in den Bereich von NQR 7 fallen, wir das „Höhere Fachdiplom“ („HFD“) oder „Advanced Professional Certificate“) vergeben.

Was ist seit Inkrafttreten des HBB-Gesetzes passiert?

Mit dem Start des HBB-Gesetzes am 1. Mai 2024 wurde der Grundstein für eine neue Säule im österreichischen Bildungssystem gelegt. Seither hat sich einiges getan, auch wenn die Umsetzung ein schrittweiser Prozess ist:

  • Vorbereitung erster HBB-Qualifikationen: Seit dem Inkrafttreten arbeiten zahlreiche Branchen und Berufsvertretungen intensiv an der Entwicklung neuer Qualifikationen, die den Vorgaben des HBB-Gesetzes entsprechen. Diese Qualifikationen werden beim zuständigen Wirtschaftsministerium eingereicht und durchlaufen ein standardisiertes Prüfverfahren. Erste Angebote werden im Laufe des heurigen Jahres erwartet, etwa im Bereich Energieeffizienztechnik oder für leitende Positionen im Handel und Handwerk.
  • Einbindung der Sozialpartner: Ein Beirat aus 20 Institutionen, darunter Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, unterstützt das Bundesministerium bei der Umsetzung. Diese enge Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass die neuen Abschlüsse den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und praxisnah gestaltet sind.
  • Stärkung der Lehre und beruflichen Weiterbildung: Die öffentliche Wahrnehmung der Lehre hat sich bereits positiv verändert. Das Gesetz wird als Meilenstein für die Aufwertung der dualen Ausbildung gesehen und eröffnet insbesondere für Lehrabsolvent*innen und Berufspraktiker*innen neue Karrierewege, die bisher nur über akademische Bildung zugänglich waren.
  • Fokus auf Zukunftskompetenzen: Die Entwicklung der ersten HBB-Qualifikationen orientiert sich stark an aktuellen und künftigen Anforderungen, etwa im Bereich Green Skills, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Damit wird gezielt auf den steigenden Fachkräftebedarf in diesen Sektoren reagiert.
  • Gesellschaftliche und wirtschaftliche Anerkennung: Die neuen Abschlussbezeichnungen sind bereits in der öffentlichen Diskussion präsent und werden von Unternehmen als Chance gesehen, die Qualifikationen ihrer Mitarbeiter*innen auch international besser nachweisen zu können – ein wichtiger Vorteil bei internationalen Ausschreibungen und im Wettbewerb um Fachkräfte.

Ausblick

Bis HBB-Qualifikationen in größerer Zahl verfügbar sind, wird es noch etwas dauern. Die ersten Pilotabschlüsse werden heuer erwartet, weitere werden sukzessive folgen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die neuen Bildungswege angenommen werden und welchen Beitrag sie zur Fachkräftesicherung und zur Attraktivität der Lehre leisten.

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