Bildungskarenz – aktueller Stand

Bildungskarenz – aktueller Stand
Berufliche Weiterbildung ist für viele Beschäftigte in Österreich ein wichtiger Hebel, um im Job am Ball zu bleiben oder sich neu zu orientieren. Dabei tauchen immer wieder Begriffe auf, die leicht durcheinandergeraten: Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Weiterbildungsgeld beziehungsweise Weiterbildungsbeihilfe.
Zunächst ist wichtig: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit gibt es weiterhin. Dabei handelt es sich um arbeitsrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in. In der Bildungskarenz ruht das Dienstverhältnis für einen bestimmten Zeitraum, in der Bildungsteilzeit wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert, um mehr Zeit für Aus- und Weiterbildung zu gewinnen. Ob eine solche Vereinbarung zustande kommt, ist in der Praxis immer eine Frage der Abstimmung im jeweiligen Betrieb.
Verändert hat sich die finanzielle Seite. Das frühere Weiterbildungsgeld (bzw. Bildungsteilzeitgeld), das viele mit der Bildungskarenz verbinden, wurde abgeschafft und durch ein neues Fördersystem ersetzt. Heute unterstützt das AMS Weiterbildung im Rahmen von Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mit der Weiterbildungsbeihilfe bzw. der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Grundidee bleibt: Wer sich für eine vereinbarte Zeit ganz oder teilweise dem Lernen widmet, kann eine finanzielle Unterstützung beantragen. Allerdings sind Zugangsvoraussetzungen, Höhe und Bewilligungspraxis bei der neuen Beihilfe deutlich strenger und knapper budgetiert als beim alten Weiterbildungsgeld.
Vom Weiterbildungsgeld zur Weiterbildungsbeihilfe
Mit 1. April 2025 wurden Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld schrittweise beendet. An die Stelle der Bildungskarenz trat mit 1. Jänner 2026 die Weiterbildungszeit, die rechtlich weiterhin auf den §§ 11 und 11a AVRAG (Karenzierung/Reduktion der Arbeitszeit) aufbaut.
Die Finanzierung wurde gleichzeitig stark umgebaut: das Budget für die neuen Beihilfen auf 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt, was die Förderpraxis restriktiver macht.
Weiterbildungsbeihilfe: Kerndaten 2026
Die Weiterbildungsbeihilfe wird vom AMS als Förderung gewährt – es besteht kein Rechtsanspruch, sondern es braucht eine Bewilligung gemäß AMS-Bundesrichtlinie. Die Beantragung ist ab 8. Juni 2026 möglich, ab diesem Datum können auch Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit beginnen. Die Beihilfe ist einkommensabhängig gestaffelt.
Ab einem Bruttoentgelt in Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage (2026: 3.465 Euro) ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe beizusteuern. Für Geringverdienende gilt ein Mindestbetrag von rund 1.212 Euro im Monat, der allerdings unter der Armutsgefährdungsgrenze von 1.827 Euro liegt und daher politisch heftig diskutiert wird.
Zugangsvoraussetzungen und Umfang
Voraussetzung ist ein ununterbrochenes, arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis von in der Regel zwölf Monaten vor Beginn der Weiterbildungszeit; für Personen mit abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium sind mindestens 208 Wochen Beschäftigung nötig. Bezugszeiten von Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in den letzten 26 Wochen vor Beginn werden nicht als Beschäftigungszeiten gewertet, ein nahtloser Übergang aus der Elternkarenz ist damit praktisch ausgeschlossen.
Die Aus- und Weiterbildung muss mindestens zwei Monate dauern und im Ausmaß von zumindest 20 Wochenstunden organisiert sein; bei Betreuungspflichten für junge Kinder genügt ein Ausmaß von 16 Wochenstunden. Gefördert wird die Weiterbildungszeit maximal ein Jahr innerhalb eines Vierjahreszeitraums, für die ergänzende Weiterbildungsteilzeitbeihilfe sind bis zu zwei Jahre möglich.
Praktische Konsequenzen für Beschäftigte
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet der Systemwechsel, dass es ohne AMS-Bewilligung gibt es keine öffentliche Finanzierung der beruflichen Auszeit mehr gibt. Anträge sind frühestens drei Monate vor Start der Maßnahme möglich. Die Förderzusage hängt einerseits von den individuellen Umständen als auch andererseits vom gedeckelten Budget ab.
Die Grafik wurde inspiriert von Magnific