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Digitales Amtsblatt der Republik Österreich

Digitales Amtsblatt der Republik Österreich

Viele österreichische Bundesgesetze beinhalten sogenannte „Verlautbarungspflichten“, wie beispielsweise der Klassiker gemäß §277 UGB – die Veröffentlichungspflicht der Bilanzen von Kapitalgesellschaften. Diese mussten bis 30.06.2023 im Amtsblatt der Wiener Zeitung vorgenommen werden. Da die Wiener Zeitung nach 320 Jahren am 30.06.2023 das letzte Mal in der Papierversion erschienen ist, brauchte es ein neues Medium.

Deshalb betreibt die Republik Österreich seit 01.07.2023  eine Art digitales Schwarzes Brett unter dem offiziellen Namen „Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform“, kurz EVI. Sie ist unter dem Link https://evi.gv.at erreichbar und wird von der Wiener Zeitung GmbH betrieben (die wiederum zu 100% im Alleineigentum des Bundes steht).

Ein angenehmer Nebeneffekt der Digitalisierung und Transparenz dieser Plattform ist, dass die verpflichtenden Veröffentlichungen von Informationen nicht mehr kostenpflichtig sind. Auch der Abruf ist kostenfrei, unkompliziert und unterliegt keinerlei Einschränkungen.

Im Archiv sind gegenwärtig mehr als 2,6 Mio. Veröffentlichungen aus dem ehemals analogen Amtsblatt der Wiener Zeitung in Form von PDFs verfügbar. Diese Informationen reichen zurück bis zum 01.07.2011.

Die im EVI abrufbaren Informationen sind vielfältig:

  • Veröffentlichungen von Bilanzen von Aktiengesellschaften und großen GmbH
  • Änderungen im Firmenbuch
  • Neueintragungen von Unternehmen
  • Einladungen zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
  • Verschiedenste Anlegerinformationen
  • Informationen über neue Kollektivverträge
  • Warnungen der Finanzmarktaufsicht (FMA)
  • Stellenausschreibungen des Bundes
  • Gläubigeraufforderungen im Rahmen einer Liquidation

Weiters können zukünftig auf dieser Plattform auch Verlautbarungen und Informationen von Bundesdienststellen, Ländern und Gemeinden bereitgestellt werden, die nicht veröffentlichungspflichtig sind. EVI wird sich also voraussichtlich als zentrale Informationsplattform von Bund, Ländern und Gemeinden etablieren.

Praktischerweise verfügt EVI auch über eine Benachrichtigungsfunktion, mit der man sich automatisch an wichtige Informationen erinnern lassen kann. Es kann entweder nach Themenbereichen oder nach Unternehmen gesucht werden, für die E-Mail-Benachrichtigungen eingerichtet werden. Für Personalverrechner*innen beispielsweise ist diese Funktion sehr hilfreich hinsichtlich der Veröffentlichung von neuen Kollektivverträgen.

Besonders komfortabel finden wir die Filterfunktion „Heutige Veröffentlichungen“, mit der man auf einen Klick die tagesaktuellen Informationen in wenigen Minuten durchschauen kann.

Unternehmen, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung ihrer Bilanz unterliegen, senden die Bilanz via E-Mail an . Diese wird auf die Einhaltung der Allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen gemäß § 2 Abs. 3 WZEVI-Gesetz (siehe https://www.evi.gv.at/agb) geprüft und dann auf www.evi.gv.at öffentlich gestellt.

Wenn im Firmenbuch Eintragungen oder Änderungen vorgenommen werden, gibt es keinen Handlungsbedarf seitens des Unternehmens in Bezug auf EVI. Die Änderungen werden vom Firmenbuchgericht durchgeführt und automatisch an EVI weitergeleitet und in Folge publiziert.

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