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Steuervorauszahlungen: Warum gute Buchhaltung mehr kann, als Vergangenes zu dokumentieren

Steuervorauszahlungen: Warum gute Buchhaltung mehr kann, als Vergangenes zu dokumentieren

Wer an Buchhaltung denkt, denkt häufig zuerst an Belege, Buchungssätze, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse. Das gehört selbstverständlich dazu. Aber gute Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung leisten wesentlich mehr.

Unsere Zahlen erzählen uns nämlich nicht nur, was in einem Unternehmen passiert ist. Sie geben uns auch Hinweise darauf, wie sich ein Unternehmen entwickelt – und wo Handlungsbedarf besteht.

Ein aktuelles Beispiel dafür sind die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen.

Wenn die Vorauszahlung nicht mehr zur wirtschaftlichen Realität passt

Unternehmer*innen leisten während des Jahres Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Diese werden vom Finanzamt mit Bescheid festgesetzt und sind vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Die Berechnung orientiert sich grundsätzlich an der Steuer vergangener Jahre. Für die Folgejahre werden dabei gesetzlich vorgesehene Erhöhungen berücksichtigt.

Das funktioniert gut – solange sich das Unternehmen tatsächlich entsprechend entwickelt. Doch genau hier beginnt für uns Buchhalterinnen und Bilanzbuchhalterinnen die interessante Arbeit.

Denn was passiert, wenn die Umsätze zurückgehen? Wenn wichtige Aufträge wegfallen? Wenn Forderungen uneinbringlich werden oder die Kosten deutlich höher ausfallen (Stichwort: Energiekosten)? Dann kann eine Steuervorauszahlung, die auf Basis besserer Vorjahre festgesetzt wurde, plötzlich deutlich zu hoch sein.

Wir sehen Entwicklungen oft sehr früh

Wer laufend mit den Zahlen eines Unternehmens arbeitet, erkennt solche Veränderungen lange vor dem Jahresabschluss.

Wir sehen die Umsatzentwicklung. Wir beobachten Kosten und Deckungsbeiträge. Wir erkennen Forderungsausfälle und Veränderungen im Zahlungsverhalten. Und wir können auf Basis der bisherigen Ergebnisse abschätzen, wohin sich das Jahresergebnis entwickeln wird.

Genau deshalb ist eine aktuelle Buchhaltung so wertvoll.

Statt erst nach Ablauf des Jahres festzustellen, dass der Gewinn deutlich niedriger ausgefallen ist als erwartet, können wir bereits während des Jahres eine Hochrechnung erstellen.

Und daraus ergibt sich eine ganz praktische Frage: Passt die vom Finanzamt vorgeschriebene Steuervorauszahlung überhaupt noch zur aktuellen wirtschaftlichen Situation?

Zahlen werden zur Entscheidungsgrundlage

Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel.

Ein Unternehmen hatte in den Vorjahren gute Ergebnisse erzielt. Entsprechend hoch sind die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr.

Nach einigen Monaten zeigt die Buchhaltung jedoch ein anderes Bild: Die Umsätze liegen unter dem Vorjahr, gleichzeitig sind bestimmte Kosten gestiegen. Auch für die kommenden Monate ist keine wesentliche Verbesserung zu erwarten.

Jetzt reicht es nicht, diese Entwicklung lediglich zu verbuchen.

Wir können die vorhandenen Zahlen auswerten, das voraussichtliche Jahresergebnis hochrechnen und daraus eine realistische Steuerbelastung ableiten.

Liegt diese deutlich unter den vorgeschriebenen Vorauszahlungen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Herabsetzung zu beantragen.

Damit wird aus Buchhaltung betriebswirtschaftlich relevantes Wissen.

Eine Herabsetzung muss nachvollziehbar sein

Eine niedrigere Gewinnerwartung einfach zu behaupten, genügt allerdings nicht.

Der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen ist zu begründen. Die wirtschaftliche Entwicklung muss gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar dargestellt werden können.

Als Nachweise kommen beispielsweise Aufstellungen über die Umsatzentwicklung, Informationen über Forderungsausfälle oder eine Zwischenbilanz infrage.

Und genau an diesem Punkt zeigt sich erneut der Wert professioneller Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung: Wir verfügen nicht nur über Zahlen. Wir können sie aufbereiten, analysieren und in einen wirtschaftlichen Zusammenhang stellen.

Der Antrag kann auch über FinanzOnline eingebracht werden. Wichtig ist dabei die Frist: Soll sich die Herabsetzung noch auf das laufende Jahr auswirken, muss der Antrag spätestens am 30. September gestellt werden.

Es geht um die Liquidität

Warum ist das für Unternehmen so relevant? Weil unnötig hohe Steuervorauszahlungen Liquidität binden.

Natürlich geht das Geld nicht verloren. Wurde tatsächlich zu viel vorausbezahlt, wird dies später im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt. Aus unternehmerischer Sicht macht es aber einen erheblichen Unterschied, ob liquide Mittel dem Unternehmen heute zur Verfügung stehen oder erst später über eine Steuergutschrift zurückkommen.

Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten kann das entscheidend sein. Die Aufgabe besteht daher nicht darin, Vorauszahlungen möglichst stark zu reduzieren. Sie besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Vorauszahlungen realistisch zur erwarteten Steuerbelastung passen.

Genau deshalb braucht es qualifizierte Buchhalterinnen und Bilanzbuchhalterinnen

Das Beispiel der Steuervorauszahlungen zeigt sehr schön, wie sich unser Berufsbild in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Natürlich müssen wir steuerliche Vorschriften kennen. Natürlich müssen Buchungen richtig sein und Fristen eingehalten werden.

Aber unsere eigentliche Stärke liegt zunehmend darin, aus Zahlen Informationen zu machen.

  • Wir erkennen Entwicklungen.
  • Wir hinterfragen Abweichungen.
  • Wir erstellen Hochrechnungen.
  • Wir machen finanzielle Auswirkungen sichtbar.
  • Und wir liefern Unternehmer*innen damit eine Grundlage für bessere Entscheidungen.

Eine professionell geführte Buchhaltung ist deshalb nicht bloß die Dokumentation der Vergangenheit. Richtig eingesetzt ist sie ein wichtiges Instrument für die Steuerung eines Unternehmens.

Und genau das macht den Beruf der Buchhalterinnen und Bilanzbuchhalterinnen so anspruchsvoll – und gleichzeitig so wertvoll.

Die Grafik wurde inspiriert von Magnific

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