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Budgetbegleitgesetz 2025

Budgetbegleitgesetz 2025

Das österreichische Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) ist ein umfangreiches und vielschichtiges Gesetzespaket, das im Wesentlichen dem Ziel dient, die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren, steuerliche Gerechtigkeit zu fördern und zugleich gezielte Entlastungen für Arbeitnehmer, Pendler und Unternehmen zu ermöglichen. Das Gesetz wurde im Nationalrat am 16. Juni 2025 beschlossen und trat großteils mit 1. Juli 2025 in Kraft.
Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung der Kernpunkte dieses Gesetzes:

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern 2025 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen. Diese Grenze kann durch Gewinngutscheine oder Gewinnbeteiligungen auf bis zu 3.000 Euro jährlich pro Mitarbeiter erhöht werden. Die Maßnahme soll auch 2026 fortgeführt werden, um zusätzliche Anreize und Wertschätzung im Arbeitsverhältnis zu schaffen.

Umwidmungszuschlag bei Grundstücksverkäufen

Ein neu eingeführter Zuschlag in Höhe von 30% greift bei Veräußerungen von Grundstücken, die nach dem 31. Dezember 2024 von Grünland in Bauland umgewidmet werden. Dies betrifft sowohl betriebliche als auch private Veräußerungen und soll Spekulationen mit Umwidmungen entgegenwirken, indem Wertsteigerungen stärker besteuert werden.

Änderung bei der Grunderwerbsteuer und Beteiligungen

Die Grunderwerbsteuerpflicht wurde ausgeweitet: Die Schwelle für die Besteuerung von Anteilsübertragungen an Immobiliengesellschaften sinkt von 95% auf 75% der Beteiligungen innerhalb von sieben Jahren (im Vergleich zu früher fünf Jahren). Die Stiftungseingangssteuer steigt von 2,5% auf 3,5% ab 2026.

Kilometergeld und Pendlereuro

Das Kilometergeld wurde differenziert angepasst:

  • Seit 1. Juli 2025 gelten folgende Sätze: Für PKW 0,50 Euro pro Kilometer, für Motorfahrräder und Motorräder 0,25 Euro pro Kilometer, für Fahrräder ebenfalls 0,25 Euro pro Kilometer. Ein Mitfahrer-Zuschlag von 0,15 Euro pro Kilometer bleibt bestehen.
  • Zuvor waren ab 1. Januar 2025 noch einheitliche 0,50 Euro pro Kilometer für alle Fahrzeugarten eingeführt worden.
  • Zudem steigt der Pendlereuro, eine zusätzliche steuerliche Entlastungsmaßnahme für Pendler, von 2 Euro auf 6 Euro pro Arbeitstag ab 2026.
  • Pendlerpauschale und die maximale Sozialversicherungsrückerstattung werden ebenfalls erhöht, um Einkommensverluste durch gestiegene Mobilitätskosten abzufedern.

Inflationsanpassungen und kalte Progression

  • Die automatische Anpassung der Einkommensteuertarife an die Inflation (kalte Progression) wird 2026 und 2027 ausgesetzt, um die Finanzierungsbasis zu festigen.
  • Ebenso werden bestimmte Familienleistungen wie der Kinderabsetzbetrag in diesen Jahren nicht valorisiert.

Umsatzsteuerbefreiung

Ab 2026 gelten Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel als umsatzsteuerbefreit, eine sozialpolitisch wichtige Maßnahme zur Entlastung.

Weitere steuerliche Anpassungen

  • Erhöhung der Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler mit einem Umsatzlimit von 320.000 Euro in 2025.
  • Anpassungen bei der Glücksspielabgabe und Verlängerung der Energiekrisenbeiträge zur Stabilisierung im Bereich der Strom- und fossilen Energieträgerpreise.

Elektronische Zustellung und Digitalisierung

Das BBG 2025 sieht zudem Verbesserungen im Bereich der elektronischen Zustellung von Steuererklärungen und Bescheiden vor, um Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu beschleunigen.

Fazit

Das Budgetbegleitgesetz 2025 stellt eine ausgewogene Kombination von Sparmaßnahmen und Entlastungen dar. Durch die Neuerungen im Kilometergeld und den Pendlereuro werden Personen mit hohen Mobilitätskosten direkt unterstützt. Gleichzeitig adressiert das Gesetz wichtige Themen im Immobilienbereich, die Grunderwerbsteuer und wirksame Instrumente gegen spekulative Wertsteigerungen. Sozialpolitisch relevant sind auch die Umsatzsteuerbefreiungen für frauenspezifische Produkte.

Die Grafik wurde inspiriert von Vecteezy

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