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Das WiEReG in Österreich: Pflichten, Fristen und Folgen für Unternehmen

Das WiEReG in Österreich: Pflichten, Fristen und Folgen für Unternehmen

Einleitung

Transparenz ist heute ein entscheidender Faktor im Wirtschaftsleben – nicht nur für Investoren und Geschäftspartner, sondern auch für Behörden. Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) hat Österreich ein Werkzeug geschaffen, das Licht in komplexe Unternehmensstrukturen bringt und Geldwäsche sowie Steuerhinterziehung erschweren soll. Doch was verbirgt sich konkret hinter dem Register? Wen betrifft die Meldepflicht, welche Fristen sind einzuhalten – und welche Strafen drohen bei Versäumnissen?

Hintergrund und Zielsetzung

Das WiEReG wurde 2018 eingeführt, um europäische Geldwäsche-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Es soll verhindern, dass undurchsichtige Gesellschaftsstrukturen oder Briefkastenfirmen dazu verwendet werden, die wahren Eigentümer zu verschleiern. Das zentrale Ziel: mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Eigentumsverhältnissen.

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

Meldepflichtige Rechtsträger
Fast alle juristischen Personen und eingetragenen Gesellschaften in Österreich müssen den / die wirtschaftlichen Eigentümer melden, darunter:

  • GmbH und AG
  • FlexCo (für die Stammanteile, nicht für die Unternehmenswertanteile)
  • Personengesellschaften (OG, KG)
  • Genossenschaften
  • Vereine
  • Privatstiftungen und Trusts

Wer gilt als wirtschaftlicher Eigentümer?

Der wirtschaftliche Eigentümer ist stets eine natürliche Person, die

  • mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte hält oder
  • auf andere Weise Kontrolle über die Gesellschaft ausübt (z. B. über Treuhänder*innen oder Stiftungsorgane).

Meldeprozess und Fristen

Eintragung ins Register

  • Die Meldung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP).
  • Änderungen in den Eigentumsverhältnissen müssen innerhalb von vier Wochen gemeldet werden.

Automatischer Abgleich

Bei vielen GmbHs können die Daten der Gesellschafterliste automatisch übernommen werden. In komplexeren Strukturen muss jedoch eine gesonderte Meldung erfolgen.

Wer darf Einsicht nehmen?

  • Behörden wie Finanzämter, die Geldwäschemeldestelle und Strafverfolgungsbehörden haben vollen Zugriff.
  • Banken, Notar*innen, Steuerberater*innen, Buchhalter*innen, Bilanzbuchhalter*innen, Personalverrechner*innen und Rechtsanwält*innen können im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Einsicht nehmen.
  • Die Öffentlichkeit erhält nur eingeschränkten Zugang – ein Kompromiss zwischen Transparenz und Datenschutz.

Sanktionen bei Verstößen

Das Gesetz sieht scharfe Strafen vor:

  • Für falsche oder unvollständige Meldungen drohen Strafen bis zu 200.000 Euro.
  • Bei bloßen Fristversäumnissen können Strafen im fünfstelligen Bereich verhängt werden.

Die Rolle von Buchhalter*innen, Bilanzbuchhalter*innen und Personalverrechner*innen im WiEReG

Buchhalter*innen und Bilanzbuchhalter*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der WiEReG-Pflichten in Unternehmen. Sie gelten laut § 9 Abs. 1 WiEReG als sogenannte „Verpflichtete“. Sie sind häufig jene Expert*innen, die

  • die Meldungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer*innen vorbereiten und prüfen,
  • sicherstellen, dass die Daten im Unternehmensserviceportal (USP) korrekt und vollständig eingetragen werden,
  • Veränderungen in der Eigentümerstruktur zeitnah erkennen und die rechtzeitige Meldung veranlassen,
  • im Rahmen ihrer Beratungsleistung Unternehmen auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Anforderungen hinweisen,
  • bei der Dokumentation der Nachweise (z. B. Gesellschafterlisten, Verträge) unterstützen und für geordnete Unterlagen sorgen.

Da sie oft als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Behörden fungieren, tragen sie maßgeblich dazu bei, Bußgelder und Strafen wegen Verstößen gegen das WiEReG zu vermeiden. Ihnen kommt damit eine Schlüsselrolle in der Compliance und der Finanzverwaltung zu.
Personalverrechner*innen sind nicht explizit als Verpflichtete im WiEReG genannt, jedoch können sie bei entsprechender Einbindung in die rechtliche und finanzielle Beratung eines Unternehmens in der Praxis häufig im Verbund mit Steuerberater*innen oder Bilanzbuchhalter*innen auf die relevanten Informationen zugreifen.

Fazit

Das WiEReG bringt mehr Klarheit in Eigentumsverhältnisse österreichischer Unternehmen. Auch wenn der administrative Aufwand manchmal mühsam erscheint, stärkt das Register langfristig Rechtssicherheit, Vertrauen und Integrität im Wirtschaftsleben. Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Meldepflichten ernst nehmen, Fristen einhalten und Daten aktuell halten – damit bleibt man nicht nur gesetzeskonform, sondern auch partnerschaftlich glaubwürdig.

Die Grafik wurde inspiriert von Vecteezy

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