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Erhöhung der Basispauschalierung

Erhöhung der Basispauschalierung

Ab 2026 wird die Basispauschalierung für viele Selbstständige und KMU deutlich attraktiver: Höhere Umsatzgrenzen, höhere Pauschalsätze und angehobene Höchstbeträge erweitern den Anwendungsbereich spürbar.

Was die Basispauschalierung bringt

Die Basispauschalierung erlaubt es Gewerbetreibenden und Selbstständigen, ihre Betriebsausgaben pauschal als Prozentsatz vom Umsatz anzusetzen, ohne jeden Beleg sammeln zu müssen. Sie richtet sich an Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und keine Buchführungspflicht trifft oder freiwillig doppelte Buchhaltung führen.

Voraussetzungen und Grenzen ab 2025/2026

Voraussetzung ist, dass der Vorjahresumsatz ab 2025 höchstens 320.000 EUR und ab 2026 höchstens 420.000 EUR beträgt; heranzuziehen sind alle Betriebseinnahmen. Wird aus der Pauschalierung in die „normale“ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewechselt, ist eine Rückkehr frühestens nach fünf Wirtschaftsjahren möglich.

Neue Prozentsätze und Höchstbeträge

Für die meisten Tätigkeiten steigt der Pauschalsatz 2025 von 12% auf 13,5% und ab 2026 weiter auf 15%, womit sich für 2026 ein maximaler Abzugsbetrag von 63.000 EUR ergibt. Bestimmte Berufsgruppen wie Berater, Aufsichtsräte, Hausverwalter oder Lehrende bleiben beim 6-%-Satz, dessen Höchstbetrag mit 25.200 EUR ab 2026 ebenfalls anzieht.

Zusätzlich absetzbare Ausgaben

Trotz Pauschale können ausgewählte Kosten weiter gesondert geltend gemacht werden, etwa Wareneinkauf, Löhne und Lohnnebenkosten, Fremdleistungen sowie Pflichtversicherungsbeiträge. Ebenfalls zusätzlich abzugsfähig sind Arbeitsplatzpauschale, bestimmte Öffi-Karten bei mindestens 50% betrieblicher Nutzung sowie der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags bis 4.950 EUR.

Vorsteuerpauschale und Praxis-Tipp

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann unabhängig von der ESt-Pauschalierung auch eine Vorsteuerpauschalierung mit 1,8% des Umsatzes nutzen; durch die höheren Umsatzgrenzen steigen auch hier die maximalen Pauschalbeträge deutlich. Sinnvoll ist ein jährlicher Vergleich der Vorteilhaftigkeit zwischen Basispauschalierung und tatsächlicher Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, um die steuerlich günstigere Variante zu wählen.

Die Grafik wurde inspiriert von Freepik

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